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   FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13   

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FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13 (https://dejure.org/2016,32018)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2016 - 9 K 9346/13 (https://dejure.org/2016,32018)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 9 K 9346/13 (https://dejure.org/2016,32018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 309 Abs 1 AO, § 314 AO, § 88 Abs 1 AO, § 249 Abs 2 AO, Abschn 15 VollstrA
    Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung begegnet keinen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn mit ihr gespeicherte Bankverbindungen verwertet werden - Keine Beschwer durch Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach Beendigung der Vollstreckung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Verfahren in Vollstreckungssachen Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Verspätungs- und Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Verspätungs- und Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    AO § 249 Abs. 2 S. 2
    Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Verspätungs- und Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Pfändung des FA in ein ihm aus einer früheren Umsatzsteuerzahlung bekanntes Konto eines Rechtsanwalts ohne Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen - zulässige Anfechtung einer bereits erledigten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht durch Anfechtungs-, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1763
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil des gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechts auf Schutz der Persönlichkeit (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10.03.2008 1 BvR 2388/03, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 120, 351, BStBl II 2009, 23).

    Aus solchen Informationen können weitere Informationen erzeugt und so Schlüsse gezogen werden, die sowohl die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen beeinträchtigen als auch Eingriffe in seine Verhaltensfreiheit mit sich bringen können (vgl. Beschluss des BVerfG vom 10.03.2008 1 BvR 2388/03, a.a.O.).

    Im Übrigen bildet § 88a AO eine hinreichend bestimmte gesetzliche Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Beschluss des BVerfG vom 10.03.2008 1 BvR 2388/03, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    § 88a AO ist als Rechtsgrundlage hinreichend bestimmt und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom27.06.1991, 2 BvR 1493/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 654, 668).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Dabei hat die Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Sachverhaltsermittlung nach § 88 Abs. 1 AO nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Form sie die Mitwirkung des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt (vgl. BFH, Urteil vom 28.10.2009, VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455, Rn. 21).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll den Bürger davor schützen, nicht mehr zu wissen, wer was wann und bei welchen Gelegenheiten über ihn erfährt (vgl. BFH, Urteil vom 04.10.2006, VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227).
  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Wegen der in der Abgabenordnung, wie oben ausgeführt, gesetzlich vorgesehenen Befugnis der Finanzbehörden zur Sammlung geschützter Daten und deren Verwertbarkeit für Zwecke von Besteuerungsverfahren, der Ermittlungspflichten der Finanzbehörden sowie der Auskunftspflichten Beteiligter und Dritter gemäß den §§ 93 Abs. 1 und 284 Abs. 1 AO war vorliegend die Speicherung und Nutzung der Daten aber entgegen der Auffassung des Klägers zulässig (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.06.2015, 9 K 343/14, EFG 2015, 1662 und FG Hamburg, Urteil vom 18.04.2013, 1 K 89/12, EFG 2013, 1195 betreffend Sammelauskunftsersuchen).
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Eine Anfechtungsklage wird ebenso wie eingelegte Rechtsbehelfe unzulässig, weil sich die Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit ihrer Verwirklichung erledigt hat und ein Kläger deshalb durch die angefochtene Verfügung nicht mehr gemäß § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - beschwert ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 11.04.2001, VII B 304/00, BStBl II 2001, 525).
  • BFH, 27.11.2003 - VII B 279/03

    Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Aufforderung zur Abgabe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Es soll unnötiger bzw. aussichtsloser Verwaltungsaufwand vermieden werden, begründet aber keinen Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen auf ein Absehen von der Beitreibung (vgl. BFH, Beschluss vom 27.11.2003, VII B 279/03, in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7203/08

    Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Allerdings erkennt der Senat ein ideelles Rehabilitierungsinteresse des Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Pfändungs- und Einziehungsverfügung deshalb an, weil Kontopfändungen typischerweise, insbesondere wegen Vermerks bei der SCHUFA nachteilige Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit und Stellung des Klägers als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege haben (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts - FG - Berlin-Brandenburg vom 15.12.2011, 7 K 7203/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1006).
  • FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00

    Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung rechtswidrig; Zulässigkeit einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
    Eine Vollstreckung nach den §§ 249 ff AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankkontopfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2001, 4 K 616/00, EFG 2002, 1277).
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 56/02

    Wie VII R 54/02 (n. v.)

  • FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12

    Abgabenordnung: Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens

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